Fahrzeugänderungen rechtssicher dokumentieren
Wer sein Fahrzeug umbaut oder technisch modifiziert, ist nach §19(3) StVZO verpflichtet, diese Änderungen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen und dokumentieren zu lassen. Unsere Sachverständigen prüfen, ob die Modifikationen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und erstellen die erforderlichen Nachweise.
Nach einer Änderungsabnahme wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) entsprechend aktualisiert, sodass das Fahrzeug im Straßenverkehr rechtssicher bewegt werden kann.
Typische Änderungsabnahmen
Gültige Nachweise
- Abnahmebescheinigung nach §19(3) StVZO durch anerkannten Sachverständigen
- ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) des Herstellers für das Bauteil
- Eintragung im Fahrzeugschein (Teil I)
- TÜV-Teilegutachten mit Eintragung
Ungültige Nachweise
- Nur Teilegutachten ohne Eintragung im Fahrzeugschein
- Herstellerbestätigungen ohne behördliche Anerkennung
- Rechnungen oder Einbaubestätigungen der Werkstatt
- Ausländische Zulassungsdokumente ohne deutsche Anerkennung
Unsere Öffnungszeiten:
- Mo. 8:30 – 12:00 | 12:30 – 19:00 Uhr
- Di. 8:30 – 12:00 | 12:30 – 19:00 Uhr
- Mi. 8:30 – 12:00 | 12:30 – 19:00 Uhr
- Do. 8:30 – 12:00 | 12:30 – 19:00 Uhr
- Fr. 8:30 – 12:00 | 12:30 – 19:00 Uhr
- Sa. 9:00 – 12:00 | 12:30 – 16:00 Uhr1
- So. geschlossen
1 nur erster und letzter Samstag im Monat

