Gefahrguttransport — Prüfpflichten

Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren, unterliegen strengen Prüf- und Zulassungsvorschriften. Wir führen die erforderlichen amtlichen Prüfungen nach dem ADR (europäisches Übereinkommen) und der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) durch.

Für den Betrieb eines Gefahrguttransportfahrzeugs ist eine gültige ADR-Zulassungsbescheinigung erforderlich, die nach bestandener Prüfung ausgestellt wird und im Fahrzeug mitgeführt werden muss.

ADR

Internationales Übereinkommen, das den grenzüberschreitenden Transport gefährlicher Güter auf der Straße regelt. In Deutschland und allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Wird alle zwei Jahre aktualisiert.

GGVSEB

Deutsche Gefahrgutverordnung für Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt. Implementiert die ADR-Vorschriften in nationales Recht und ergänzt diese um nationale Regelungen.

Welche Fahrzeuge benötigen eine ADR-Prüfung?

Prüfinhalte

  • Tank- und Behälterprüfung auf Dichtheit und Integrität
  • Elektrische Anlage und Erdungseinrichtungen
  • Lösch- und Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Kennzeichnung und Gefahrguthinweise (Placards)
  • Sicherheitsausrüstung und persönliche Schutzausrüstung
  • Fahrzeugaufbau und Befestigungseinrichtungen

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Als offizieller GTÜ-Vertragspartner sind wir berechtigt, amtliche Fahrzeugprüfungen im Namen und für Rechnung der GTÜ — Gesellschaft für Technische Überwachung mbH — durchzuführen. Unsere Prüfingenieure sind qualifizierte Diplom-Ingenieure mit umfassender Sachkenntnis.